Die Freitreppe des Mainzer Hauses

Über fast 100 Jahre prägte eine Freitreppe die Ansicht des Mainzer Hauses. Der Eingang in das Gebäude befand sich auf der Straßenseite und zu ihm führte eine Freitreppe, die 1840 errichtet wurde. Eine Inschrift an ihr belegt dies. Die Außentreppe war 2,4m breit und zweiläufig. Welch ein prachtvoller Blickfang diese war, ist in Walter Russows Standardwerk „Die Bau- und Kunstdenkmäler des Kreises Heilgenstadt“ nachzulesen:
„In der Tat verleiht diese Treppe sowohl dem Haus als auch der ganzen Straße ein eindrucksvolles Gepräge und ist sie infolge ihrer hervorragenden Lage und ihren erheblichen Ausmassen eine große Zierde für den ganzen Stadtteil und ist als altes Baudenkmal zweifellos zu betrachten. Wenn die Freitreppe entfernt werden würde, so würde der Stadt Heiligenstadt ihre letzte monumentale Freitreppe verloren gehen…“.
Dazu kam es 1935. Am 26. Mai beschrieb der damalige Landrat Dr. Fritz von Christen in einem Brief, wie die Heiligenstädter auf den angekündigten Abbau der Treppe reagierten:
„Die Bürgerschaft der Stadt Heiligenstadt ist seit Tagen lebhaft beunruhigt durch die Verlautbarung, daß die Freitreppe vor dem Mainzer Haus aus Verkehrsrücksichten niedergelegt werden soll.“
Das Aquarell zeigt das Mainzer Haus um 1900 mit der stilvollen Freitreppe.